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Aussetzung der Präsenzpflicht in den hessischen Grundschulen

Der Präsenzunterricht kann in der bisherigen Form vom 11.01.2021 bis zum 31.01.2021 auch weiterhin nicht stattfinden. Zur Eindämmung der Pandemie ist es notwendig, den Präsenzunterricht einzuschränken und soweit wie möglich auf Distanzunterricht auszuweichen.

Alle Eltern werden gebeten, ihre Kinder möglichst Zuhause zu lassen. Eine Abfrage hierzu erhalten alle Eltern zeitnah von ihren Elternvertretern.

 

Sollten sich persönliche Voraussetzungen im Laufe des Monats ändern, bleibt den Eltern weiterhin die Möglichkeit erhalten, Ihr Kind für den Präsenzunterricht anzumelden oder aber auch vom Präsenzunterricht abzumelden. In diesem Fall wird gebeten, diese Entscheidung bis spätestens Freitagmorgen mit Wirkung zur neuen Schulwoche mitzuteilen.

 

Den entsprechenden Elternbrief vom hessischen Kultusministerium können Sie bei unseren Downloads herunterladen.