Elternbeiräte

Die von den Klassenelternschaften  für zwei Jahre gewählten Klassenelternbeiräte bilden den Schulelternbeirat (§ 108 Hessisches Schulgesetz- HSchG), der das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule ausübt (§ 110 HSchG).

Der Schulelternbeirat (SEB) ist Ansprechpartner der Klassenelternbeiräte und der Schulleitung. Er hat die Aufgabe, die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten. Er soll die Schule unterstützen, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten. Der SEB vertritt die Eltern gegenüber der Schule, er nimmt die Mitwirkungsrechte der Eltern wahr.

In regelmäßig stattfindenden Sitzungen werden wichtige Anliegen aller Klassen und der Schule besprochen. Wir suchen Lösungen für Probleme und diskutieren Forderungen und Umsetzungsmöglichkeiten. In diesem Gremium überlegen wir, wie wir auf schulpolitische Veränderungen und Herausforderungen reagieren können.

Welcher Elternbeirat in der Klasse Ihres Kindes derzeit die Eltern vertritt, erfahren Sie vom jeweiligen Klassenlehrer oder im Sekretariat. In der Regel wird am ersten Elternabend der ersten Klassenstufe und der dritten Klassenstufe ein neuer Elternbeirat von der Elternschaft gewählt.