Wechselunterricht auch nach den Osterferien und neue Selbsttestpflicht

Nach den Osterferien wird der Wechselunterricht vorerst fortgesetzt. Neu wird sein, "dass ab dem 19. April 2021 der Nachweis eines negativen Testergebnisses zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und der Notbetreuung ist. Die Pflicht zur Vorlage eines negativen Testergebnisses gilt selbstverständlich nicht nur für Schülerinnen und Schüler, sondern auch für Lehrkräfte und alle weiteren Personen, die Kontakt mit Schülerinnen und Schülern haben." Nachzulesen im Elternbrief des Hessischen Kultusministeriums vom 12. April 2021.

 

Darin heißt es weiter: "Neu ist, dass die Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Notbetreuung künftig nur möglich ist, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt, welches nicht älter als 72 Stunden ist.

Sie können selbst entscheiden, ob Ihr Kind in der Schule einen Selbsttest macht oder einen sogenannten Bürgertest an einer der Teststellen außerhalb der Schule - volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden dies selbst. Beide Angebote sind kostenfrei. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht allerdings als Nachweis nicht aus.

Schülerinnen und Schüler, die der Schule keinen Nachweis über ein negatives Testergebnis vorlegen und auch nicht vom Selbsttestangebot in der Schule Gebrauch machen, müssen das Schulgelände verlassen und werden ausschließlich im Distanzunterricht beschult. Wenn Sie sich gegen einen Test entscheiden, melden Sie Ihr Kind bitte schriftlich von der Teilnahme am Präsenzunterricht ab. Ihr Kind verbringt in diesem Fall die Lernzeit zuhause und erhält von der Schule geeignete Aufgabenstellungen. Mit einer Betreuung durch Lehrkräfte wie im Präsenzunterricht kann allerdings nicht gerechnet werden."

 

Um der Teilnahme Ihres Kindes an den Antigen-Selbsttests zuzustimmen, bitten wir Sie, die Einwilligungs- und Datenschutzerklärung auszufüllen und abzugeben. Herzlichen Dank!